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Es gibt neue Regelungen in der Hausordnung des Gauß-Gymnasiums.
Davon betroffen sind die Regelungen zum Rauchen und seit dem 1.8.2008 zur Nutzung von Handys, MP3-Playern u.ä.m. |
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Die Regelungen zu Raucherzonen, -räumen oder -ecken sind vollständig entfallen, da mit dem Gesetz zum Nichtraucherschutz ein vollständiges Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände und in allen Schulräumlichkeiten gilt.
Wir weisen auch deutlich darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Stufen 5 bis 10) grundsätzlich während der Schulzeit und auch in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen dürfen. Für den Weg zur Dependance bietet die Hausordnung eine Sonderregelung, die zu beachten ist.
Neuist die Regelung, dass Mobiltelefone (Handys), MP3-Player, Notebooks und andere elektronische Geräte (wie z.B. Spielkonsolen) auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen. Das gilt nicht nur für den Unterricht sondern auch für die Pausen. Näheres kann der Hausordnung entnommen werden. Diese Regelung wurde von der letzten Schulkonferenz mit großer Mehrheit beschlossen.
Ein wichtiger Grund für diese Maßnahme ist im Missbrauch der Foto- und Videofunktionen solcher Geräte zu sehen. Wir wollen auf keinen Fall zulassen, dass Fotos oder Videoszenen aus dem Schulalltag für Mobbingaktionen missbraucht werden, oder jugendgefährdende Inhalte mit solchen Geräten in die Schule hineingetragen werden.
Es wäre daher am sinnvollsten, diese Geräte grundsätzlich zu Hause zu lassen. Auf jeden Fall sind sie beim Betreten des Schulgeländes abzuschalten. Bei Nichtbeachtung können solche Geräte vorübergehend eingezogen werden.
Die vollständige Hausordnung kann als PDF-Datei >>Hausordnung<< eingesehen werden. |